Kosten

    Wir rechnen unsere Gebühren in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.

    Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder Stundenhonorars ist ebenfalls möglich.

    Die Kosten für eine Erstberatung betragen maximal 190,00 € plus MwSt.

    Wir übernehmen auch Mandate im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

    Die Beratungshilfe muss vor der Beratung bereits beim Amtsgericht Ihres Wohnorts beantragt und bewilligt werden. Die Beantragung der Prozesskostenhilfe erfolgt durch uns.

    Antragsformulare für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe finden sie hier